Allgemeines:
Allen Lieferungen, Verträgen und Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Spätestens mit der
Entgegennahme der Ware, zustande kommen des Vertrages oder der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen,
wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind
rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von Manfred Fuchs, Softwaredesign bestätigt worden sind. Die Firma
Manfred Fuchs, Softwaredesign ist berechtigt Ansprüche aus ihren Geschäftsverbindungen abzutreten.
Angebot und Vertragsabschluss:
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Firma Manfred Fuchs,
Softwaredesign eine Bestellung des Käufers schriftlich oder fernschriftlich bestätigt. Gleiches gilt für
Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Die Firma Manfred Fuchs, Softwaredesign behält sich vor, einen
Vertragsabschluss mittels Rechnung zu bestätigen. Masse, Zeichnungen und Abbildungen usw. sind unverbindlich.
Kostenvoranschläge können um 20 Prozent über- oder unterschritten werden. Verbesserungen oder Änderungen der
Leistung sind zulässig, soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen der Firma Manfred Fuchs,
Softwaredesign zumutbar sind. Bei Dienstleistungen und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und
Preiszusage als unverbindlicher Richttermin/ Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare
Termin- und Preisänderungen eintreten können.
Preise:
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils am
Auslieferungstag gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (falls die Preise als Nettorpreise angegeben wurden), ab
Lager oder bei Direktversand ab deutscher Grenze bzw. FOB deutscher Einfuhrhafen. Für alle Lieferungen bleibt der
Versand per Vorauskasse oder Bar-Nachnahme ausdrücklich vorbehalten. Die in den Angeboten enthaltenen Preise sind
unverbindlich. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Firma Manfred Fuchs, Softwaredesign genannten
Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet.
Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung etc. berechtigen
die Firma Manfred Fuchs, Softwaredesign zu einer entsprechenden Preisanpassung. Bei Abrufbestellungen dient der
vereinbarte Preis bei Vertragsabschluss als Grundlage. Preisänderungen während der Laufzeit des Abrufvertrages
berechtigen die Firma Manfred Fuchs, Softwaredesign zur Preisanpassung.
Liefer- und Leistungszeit:
Die Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung
durch die Firma Manfred Fuchs, Softwaredesign. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener
rechtzeitiger Belieferung. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede
Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt
sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu
zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt, nicht eingehaltene Lieferverpflichtungen Dritter gegenüber der Firma
Manfred Fuchs, Softwaredesign und Streiks, usw, gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder
Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen
Nichterfüllung verlangen. Die Firma Manfred Fuchs, Softwaredesign ist im Falle von ihr nicht zu vertretener Liefer-
und
Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist
von drei Monaten hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten. Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer berechtigt,
hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- und
Leistungszeit durch Gründe, die nicht von der Firma Manfred Fuchs, Softwaredesign zu vertreten sind, kann der
Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich die Firma Manfred
Fuchs, Softwaredesign nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich schriftlich oder fernschriftlich
benachrichtigt. Bei Lieferverzug den die Firma Manfred Fuchs, Softwaredesign zu vertreten hat, haben Kaufleute
unter Ausschluss von
Schadensersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.
Versendung und Gefahrenübergang:
Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist
oder zwecks Versendung das Lager der Firma Manfred Fuchs, Softwaredesign verlassen hat. Die Manfred Fuchs,
Softwaredesign versichert jedoch die Waren auf Kosten des Käufers, wenn dieser die Versicherung der Ware
schriftlich begehrt. Bei Sendungen an die Firma Manfred Fuchs, Softwaredesign trägt der Versender jedes Risiko,
insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei der Firma Manfred Fuchs, Softwaredesign, sowie die
gesamten Transportkosten.
Zahlungsbedingungen:
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskassen, Bar, per Nachnahme- Bar, Nachnahme- Verrechnungsscheck
oder bei Selbstabholung zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf
die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der
Betreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die
Hauptforderung angerechnet. Der Käufer ist zu Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstreitig sind. Teillieferungen und Teilleistungen
können gesondert in Rechnung gestellt werden. Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich
direkt an die Firma Manfred Fuchs, Softwaredesign zu leisten, es sei denn die Firma Manfred Fuchs, Softwaredesign
tritt die Forderungen an Dritte ab. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen
einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist die Firma Manfred Fuchs, Softwaredesign zum sofortigen
Rücktritt vom Liefervertrag, ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne
besondere Anforderung sämtliche Forderungen der Firma Manfred Fuchs, Softwaredesign gegenüber dem Käufer sofort in
einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn der Firma Manfred Fuchs, Softwaredesign andere Umstände bekannt werden,
die eine Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Hält die Firma Manfred Fuchs, Softwaredesign weiter am
Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlungen, Bankbürgschaften oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der
Firma steht das Recht zu, dem im Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn
entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. Vom Verzugszeitpunkt an ist die Firma Manfred Fuchs,
Softwaredesign berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene
Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Betreibungs-, etwaige Gerichts- und
Vollstreckungskosten. Die Firma Manfred Fuchs, Softwaredesign ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten.
Eigentumsvorbehalt:
Die Firma Manfred Fuchs, Softwaredesign behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur
vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden
Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene
Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. Be- oder Verarbeitung der von der Firma Manfred Fuchs, Softwaredesign
gelieferten und noch in Ihrem Eigentum stehender Waren erfolgt im Auftrag der Firma Manfred Fuchs, Softwaredesign,
ohne dass daraus Verbindlichkeiten für die Firma Manfred Fuchs, Softwaredesign erwachsen können. Bei Einbau in
fremde Waren durch den Käufer wird die Firma Manfred Fuchs, Softwaredesign Miteigentümer an den neu entstandenen
Produkten im Verhältnis des Wertes der durch sie gelieferten Waren zu den mit verwendeten fremden Waren. Wird die
von der Firma Manfred Fuchs, Softwaredesign gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so
tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen
Gegenstand ab und verwahrt diesen kostenfrei mit der notwendigen Sorgfalt für die Firma Manfred Fuchs,
Softwaredesign. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten
und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die
aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung/unerlaubte Handlung) bezüglich der
Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Verkäufer
bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die Firma Manfred Fuchs, Softwaredesign ab. Die Firma Manfred
Fuchs, Softwaredesign ermächtigt den Käufer widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für deren Rechnung in
eigenem Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der
Käufer auf das Eigentum der Firma Manfred Fuchs, Softwaredesign hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
Der Käufer hat Zugriffe Dritter abzuwehren. Bei Zahlungsverzug - insbesondere nach Nichteinlösung von Schecks - ist
die Firma Manfred Fuchs, Softwaredesign berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder
Ermächtigungen, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume
durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes
trägt der Käufer in voller Höhe. Der Käufer verpflichtet sich, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, auf
Anforderung der Firma Manfred Fuchs, Softwaredesign die erhaltene Ware im verbleibenden Umfang auf eigene Kosten
und Gefahr an die Firma Manfred Fuchs, Softwaredesign zurückzusenden. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der
Vorbehaltsware durch die Firma Manfred Fuchs, Softwaredesign liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung
findet - kein Rücktritt vom Vertrag. Übersteigt der Wert der einbehaltenen Sicherheiten 25 %, so wird die Firma
Manfred Fuchs, Softwaredesign auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben. Der Käufer
trägt die Beweislast dafür, dass die einbehaltenen Sicherheiten 25% übersteigen.
Gewährleistung:
Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle von uns gelieferten Produkte 24 Monate. Im Falle von Mängeln des
Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl
berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder neu zu liefern. Der Käufer ist bei Fehlschlagen
der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung
des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach versucht wurde und
eine weitere Nachbesserung dem Käufer nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss der Firma Manfred Fuchs, Softwaredesign
etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 4 Wochen schriftlich mitteilen. Nach Ablauf der Frist
ist die Firma frei von der Gewährleistungspflicht. Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das
defekte Gerät bzw. Teil mit vollständigem Zubehör auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer genauen
Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell und Seriennummer sowie einer Kopie des Lieferscheins oder Rechnungskopie, mit
dem die Ware geliefert wurde, an die Firma in der Originalverpackung zu senden. So lange der Käufer diesen
Verpflichtungen nicht nachkommt, kann er keine Nachbesserung, Wandlung oder Minderung verlangen. Stimmt die Firma
Manfred Fuchs, Softwaredesign einer Wandlung zu oder übersendet sie dem Käufer ein Austauschgerät, so ist sie
berechtigt, dem Käufer das bei Übersendung des defekten Gerätes fehlende Zubehör zum Verkaufspreis in Rechnung bzw.
von der erteilten Gutschrift in Abzug zu bringen. Ersetze Teile gehen in das Eigentum der Firma Manfred Fuchs,
Softwaredesign über. Werden Betriebs- und Wartungsempfehlungen der Firma Manfred Fuchs, Softwaredesign nicht
befolgt, Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht
den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung. Sollte der Käufer außerhalb der
Gewährleistungsfrist ein Gerät übersenden, bei dem sich herausstellt, dass dieses mangelfrei ist, so gilt eine
Aufwandsentschädigung zugunsten der Firma Manfred Fuchs, Softwaredesign in Höhe von 50,- Euro, oder gegen Nachweis
ein sich ergebener angemessener höherer Betrag als vereinbart. Grund hierfür ist der bei der Firma Manfred Fuchs,
Softwaredesign entstehende Verwaltungsaufwand. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist
ausgeschlossen. Verkauft der Käufer die von der Firma Manfred Fuchs, Softwaredesign gelieferten Gegenstände an
Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche
auf die Firma Manfred Fuchs, Softwaredesign zu verweisen. Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und
Rügepflichten der §§377 und 378 HGB bleiben unberührt. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die
Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Sollten im Rahmen der Vorbemühungen durch die
Firma Manfred Fuchs, Softwaredesign die auf dem zu reparierenden Geräten befindlichen Daten verloren gehen, so ist
dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Die Haftung wird insgesamt auf vorsätzliche und grob fahrlässige
Handlungen beschränkt. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruchs nicht,
es sei denn, ihre Berechtigung sei durch die Firma Manfred Fuchs, Softwaredesign schriftlich anerkannt und
rechtskräftig festgestellt.
Software:
Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht
eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht
bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in
voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.
Sonstige Schadenersatzansprüche
Für Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden,
Verschulden bei Vertragsabschluss haftet die Firma Manfred Fuchs, Softwaredesign nur, wenn ihr, bzw. ihren
Erfüllungsgehilfen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Anwendbares Recht:
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Manfred Fuchs,
Softwaredesign und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
(CISG) als zwingend vereinbart. Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht ( EKA,
EKAG, jeweils vom 17.07.1978 ) werden ausgeschlossen. Als Erfüllungsort ist bei Versand Esslingen vereinbart.
Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentliches
Sondervermögen ist, wird Esslingen als Gerichtsstand für alle sich mittel- und unmittelbar aus der
Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten vereinbart. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder
eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller
sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Datenschutz
Die Firma Manfred Fuchs, Softwaredesign ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang
mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne
des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz,
das persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.
Export:
Wir weisen darauf hin, dass die Ausfuhr der gelieferten Waren nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung erfolgen
darf. Verbindliche Auskünfte bezogen auf die Ausfuhr erteilt das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft;
Eschborn/Taunus. Die Zustimmungserklärungen sind vom Käufer vor der Verbringung der Ware einzuholen.
Warenrücksendungen / Fernabsatzgesetz
Entsprechend dem Fernabsatzgesetz vom 09.06.2000 räumen wir unseren Kunden ein Widerrufsrecht im Sinne des § 361a
BGB ein. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tage des Eingangs der Ware beim Empfänger bzw. bei
Teillieferung mit dem Eingang der ersten Lieferung beim Empfänger. Der Widerruf bedarf keiner Begründung, zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an die Adresse des Verkäufers bzw. die Rücksendung der
Ware an die Adresse der Firma Manfred Fuchs, Softwaredesign. Das Fernabsatzgesetz hat keine Gültigkeit, wenn der
Käufer Gewerbetreibender ist.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen:
- zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden
- zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom
Verbraucher entsiegelt worden sind oder keine Siegel tragen.
Das Rückgaberecht gilt ferner nur bei Rücksendung der Waren im Originalzustand ohne Gebrauchsspuren, in
Originalverpackung und Beilage der Originalrechnung. Bei Warenrücksendung bis 40,00 Euro kann es dem Käufer
zugemutet werden, die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.
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